Haus kaufen in Nieste

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte, der die notariellen Kaufverträge im Landkreis Kassel auswertet, nennt für Nieste einen durchschnittlichen Kaufpreis freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser von 299.000 Euro im Jahr 2025. Dieser Durchschnitt beruht auf nur sechs Verkäufen und sagt deshalb wenig über ein einzelnes Haus. Für ein bestimmtes Haus ist der Rechenweg des Gutachterausschusses aussagekräftiger. Für ein angenommenes freistehendes Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche auf 700 Quadratmetern Grundstück, gebaut zwischen 1975 und 1984, ergibt er in einer Zone mit einem Bodenrichtwert von 110 Euro je Quadratmeter rechnerisch 310.380 Euro, mit einer Genauigkeit von plus oder minus 20 Prozent.

Zum Kaufpreis kommen in Hessen 6 Prozent Grunderwerbsteuer und für Notar und Grundbuch rund 1 Prozent hinzu, bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro zusammen gut 21.200 Euro. Kaufen Sie zum ersten Mal eine Wohnimmobilie für die eigene Nutzung, können Sie beim Land Hessen das Hessengeld beantragen, das höchstens so hoch ist wie die gezahlte Grunderwerbsteuer und in zehn Jahresraten ausgezahlt wird.

KI-generiertes Bild: ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garten und Gartentor vor bewaldeten Hügeln.

Möchten Sie ein Haus in Nieste kaufen, gehören zudem einige örtliche Prüfungen dazu: ob das Haus im denkmalgeschützten Ortskern liegt, wie stark sein Grundstück bei Starkregen gefährdet sein kann, ob Baulasten eingetragen sind und welche Beiträge die Gemeinde erheben kann.

Von Daniel Matzdorf · Stand: Oktober 2026

Was ein Haus in Nieste kostet

Der Gutachterausschuss für die Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg veröffentlicht seine Auswertung jedes Jahr im Immobilienmarktbericht. Er wertet dafür die tatsächlich gezahlten Preise aus, während die Angebotsportale die Preise zeigen, die Verkäufer verlangen. Nach dem Immobilienmarktbericht 2026 gab es in Nieste im Jahr 2025 insgesamt 17 Eigentumsübergänge, darunter zehn bebaute Grundstücke. Für die sechs verkauften freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser ergibt sich ein Durchschnitt von 299.000 Euro. Einen Preis je Quadratmeter Wohnfläche, eine durchschnittliche Wohnfläche oder ein durchschnittliches Baujahr nennt der Bericht für Nieste nicht.

Im ganzen Landkreis Kassel kostete ein freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus 2025 im Durchschnitt 264.647 Euro, ermittelt aus 445 Verkäufen. Ob der Niester Durchschnitt eher ältere oder jüngere Häuser abbildet, geht aus dem Bericht nicht hervor. Wie stark das Baujahr den Preis bestimmt, zeigt eine gesonderte Auswertung des Berichts nach Baujahr für den ganzen Landkreis, die 154 auswertbare Verkäufe von Ein- und Zweifamilienhäusern umfasst.

BaujahrVerkäufeKauf­preis in EuroEuro je m² Wohnfläche
bis 19187168.286872
1919 bis 194910206.0001.440
1950 bis 197786262.8641.638
1978 bis 199023290.2541.976
1991 bis 202228409.6712.760
Durchschnittlicher Kaufpreis und Preis je Quadratmeter Wohnfläche von Ein- und Zweifamilienhäusern im Landkreis Kassel 2025 nach Baujahr, Immobilienmarktbericht 2026

Der Gutachterausschuss weist selbst darauf hin, dass nicht jeder Kaufpreis den Verkehrswert widerspiegelt, weil beim einzelnen Kauf auch Zeitdruck, ein Notverkauf, unerkannte Schäden oder ein Kauf unter Verwandten eine Rolle spielen können. Der Verkehrswert ist nach dem Baugesetzbuch der Preis, den ein Haus zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einem gewöhnlichen Verkauf nach seinen rechtlichen Gegebenheiten, seinen Eigenschaften und seiner Lage erzielen würde, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Umstände. Bei sechs Verkäufen kann ein einziger ungewöhnlicher Fall den Durchschnitt deutlich verschieben.

Woran Sie einen angemessenen Angebotspreis erkennen

Für Häuser veröffentlicht der Gutachterausschuss Vergleichsfaktoren. Das sind Modellwerte je Quadratmeter Wohnfläche, abgeleitet aus den Kaufverträgen der Jahre 2023 bis 2025, die den Bodenwert sowie eine Garage oder einen Stellplatz einschließen und eine durchschnittliche Ausstattung unterstellen. Der Gutachterausschuss nennt dafür getrennte Tabellen für einzelne Marktbereiche: Nieste gehört zum Marktbereich 2, für den die folgenden Tabellen gelten, Niestetal, Kaufungen und Lohfelden dagegen zum Marktbereich 1 mit eigenen Werten. Die Werte gelten zum Stichtag 1. Januar 2026 und führen nach Angabe des Gutachterausschusses für Standardhäuser zum Verkehrswert mit einer Genauigkeit von plus oder minus 20 Prozent.

Welche Spalte gilt, hängt vom Bodenrichtwert der Zone ab, in der das Haus steht. Der Bodenrichtwert gibt an, was der Boden in einer abgegrenzten Zone im Durchschnitt wert ist, so als wäre das Grundstück unbebaut. Die meisten Wohnbauzonen in Nieste liegen bei 110 bis 130 Euro je Quadratmeter und damit in der Spalte von 100 bis 149 Euro, eine Zone im Osten des Orts liegt mit 70 Euro in der Spalte von 50 bis 99 Euro. Den Bodenrichtwert einer bestimmten Adresse können Sie im Bodenrichtwertsystem BORIS Hessen nachsehen.

WohnflächeBodenrichtwert 50 bis 99 EuroBodenrichtwert 100 bis 149 Euro
100 Quadratmeter2.330 Euro2.877 Euro
120 Quadratmeter2.036 Euro2.492 Euro
140 Quadratmeter1.827 Euro2.217 Euro
160 Quadratmeter1.669 Euro2.011 Euro
180 Quadratmeter1.547 Euro1.850 Euro
200 Quadratmeter1.449 Euro1.722 Euro
Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses in Euro je Quadratmeter Wohnfläche für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser im Marktbereich 2 nach Bodenrichtwert je Quadratmeter, bezogen auf 700 Quadratmeter Grundstück und das Baujahr 1980, Stichtag 1. Januar 2026

Die Tabelle gilt für ein Haus auf 700 Quadratmetern Grundstück mit dem Baujahr 1980. Für andere Grundstücksgrößen und Baujahre nennt der Bericht Zu- und Abschläge je Quadratmeter Wohnfläche, die vor der Multiplikation mit der Wohnfläche zum Faktor addiert werden.

Baujahr600 m²700 m²800 m²900 m²
1950 bis 1954minus 333minus 291minus 249minus 208
1955 bis 1964minus 250minus 208minus 166minus 124
1965 bis 1974minus 146minus 104minus 62minus 20
1975 bis 1984minus 420plus 42plus 83
1985 bis 1994plus 62plus 104plus 146plus 187
1995 bis 2004plus 166plus 208plus 250plus 291
2005 bis 2014plus 270plus 312plus 354plus 395
ab 2015plus 374plus 416plus 457plus 499
Zu- und Abschläge in Euro je Quadratmeter Wohnfläche nach Grundstücksgröße und Baujahr, Marktbereich 2

Die Werte für weitere Grundstücksgrößen stehen im Immobilienmarktbericht 2026, den der Gutachterausschuss kostenfrei zum Herunterladen bereitstellt. Die folgenden drei Beispiele rechnen mit angenommenen Häusern in einer Zone mit 110 Euro Bodenrichtwert.

  1. Ein freistehendes Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche auf 700 Quadratmetern, gebaut zwischen 1975 und 1984, beginnt bei 2.217 Euro und erhält keinen Zu- oder Abschlag. Multipliziert mit 140 ergeben 2.217 Euro rechnerisch 310.380 Euro, und nach der Genauigkeit des Modells liegt der Wert zwischen 248.304 und 372.456 Euro.
  2. Ein freistehendes Haus mit 120 Quadratmetern auf 800 Quadratmetern, gebaut zwischen 1965 und 1974, beginnt bei 2.492 Euro und erhält einen Abschlag von 62 Euro. Multipliziert mit 120 ergeben 2.430 Euro rechnerisch 291.600 Euro, und nach der Genauigkeit des Modells liegt der Wert zwischen 233.280 und 349.920 Euro.
  3. Für Doppelhaushälften und Reihenhäuser enthält der Bericht eigene Tabellen, bezogen auf 300 Quadratmeter Grundstück und das Baujahr 1990. Eine Doppelhaushälfte mit 110 Quadratmetern auf 350 Quadratmetern Grundstück, gebaut zwischen 1985 und 1994, beginnt danach bei 2.521 Euro und erhält einen Zuschlag von 23 Euro. Multipliziert mit 110 ergeben 2.544 Euro rechnerisch 279.840 Euro, und nach der Genauigkeit des Modells liegt der Wert zwischen 223.872 und 335.808 Euro.

Ein so berechneter Wert nähert den Wert eines durchschnittlichen Hauses an, er ersetzt aber nach dem Bericht keine Ermittlung des Verkehrswerts für das einzelne Haus. Besonderheiten eines Hauses berücksichtigt das Modell nicht; dafür ist ein Verkehrswertgutachten mit eingehender Besichtigung erforderlich. Häuser, die vor 1950 gebaut wurden, deckt das Modell zudem nicht ab, und in Nieste gilt das nach dem Zensus 2022 für 128 der 705 Gebäude mit Wohnraum. Ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses können Sie als Kaufinteressent nur mit Zustimmung des Eigentümers beantragen. Fragen Sie den Verkäufer daher, ob bereits ein Gutachten oder eine Bewertung vorliegt.

Nach meiner Erfahrung erhalten Häuser mit überhöhtem Angebotspreis nur sehr wenige Anfragen und Besichtigungen. Solche Verkäufe scheitern zudem meist lange vor dem Notartermin, weil Banken die Finanzierung auf der Grundlage ihres strengen Beleihungswerts ablehnen. Der Beleihungswert ist der Wert, den eine Bank nach einer vorsichtigen Bewertung der künftigen Verkäuflichkeit als Sicherheit ansetzt; er liegt nicht über dem Marktwert, also dem Verkehrswert. Für Sie als Käufer heißt das, dass Ihre Bank die Finanzierung eines deutlich überhöhten Kaufpreises ablehnen kann. Liegt der Angebotspreis deutlich über dem Modellwert, sollte der Verkäufer erläutern können, was das Haus über das Modell hinaus bietet.

Befindet sich das gesuchte Haus noch nicht unter meinen Angeboten, hinterlegen Sie Ihr Suchprofil bei mir, und ich melde mich, sobald ein passendes Objekt hinzukommt.

Der Bodenwert in Nieste

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein gedachtes Richtwertgrundstück mit festgelegten Merkmalen und hat keine bindende Wirkung. Weicht ein Grundstück davon ab, etwa in der Größe, der Erschließung oder der zulässigen Bebauung, muss das nach den Erläuterungen des Gutachterausschusses bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Nach meiner Erfahrung verändern solche Abweichungen, auch ein anderer Zuschnitt, den Bodenwert erheblich.

Zum Stichtag 1. Januar 2026 hat der Gutachterausschuss in Nieste für Wohnbauflächen sechs Bodenrichtwertzonen festgelegt, deren Werte zwischen 70 und 130 Euro je Quadratmeter liegen, und für gemischte Bauflächen eine Zone mit 115 Euro. Das Richtwertgrundstück ist je nach Zone zwischen 600 und 1.150 Quadratmeter groß. In einer Zone mit 110 Euro ergibt sich für ein Richtwertgrundstück von 700 Quadratmetern danach rechnerisch ein Bodenwert von 77.000 Euro, in der Zone mit 130 Euro ergibt sich bei gleicher Fläche ein Bodenwert von 91.000 Euro. Die Werte der Nachbargemeinden und weitere Erläuterungen finden Sie im Beitrag zu den Bodenrichtwerten in Kassel und im Landkreis.

Häuser und Wohnungen in Nieste

Nieste ist ein Ort großer, selbst bewohnter Häuser. Nach dem Zensus 2022 gab es 705 Gebäude mit Wohnraum, davon 77,7 Prozent freistehende Häuser, 67 Doppelhaushälften und 72 Reihenhäuser. Rund 18 Prozent wurden vor 1950 gebaut, rund 47 Prozent seit 1990 und der Rest in den Jahrzehnten dazwischen. Ein Teil der älteren Häuser liegt im denkmalgeschützten Ortskern, den der Abschnitt zu den Prüfpunkten weiter unten beschreibt.

Eigentumswohnungen sind in Nieste selten. Nur 16 der Gebäude gehören einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, und im Jahr 2025 wurden drei Wohnungen oder Teileigentumseinheiten verkauft. Einen Preis für wiederverkaufte Wohnungen nennt der Gutachterausschuss für Nieste nicht, weil seine Tabelle aus Datenschutzgründen nur Gemeinden mit genügend solchen Verkäufen aufführt.

Nieste im Vergleich mit Niestetal und Kaufungen

Im Vergleich mit den Nachbargemeinden Niestetal und Kaufungen liegen in Nieste sowohl die Bodenrichtwerte als auch die durchschnittlich gezahlten Hauspreise niedriger.

GemeindeBodenrichtwertKaufpreis 2025
Nieste70 bis 130 Euro299.000 Euro aus 6 Verkäufen
Niestetal180 bis 270 Euro344.000 Euro aus 27 Verkäufen
Kaufungen145 bis 235 Euro328.000 Euro aus 23 Verkäufen
Bodenrichtwerte für Wohnbauland je Quadratmeter und durchschnittliche Kaufpreise freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser 2025 in Nieste, Niestetal und Kaufungen

Auch die Art des Wohnens unterscheidet sich. Die Eigentumsquote, also der Anteil der von ihren Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen an allen bewohnten Wohnungen, liegt nach dem Zensus 2022 in Nieste bei 76,0 Prozent, in Niestetal bei 52,7 und in Kaufungen bei 57,6 Prozent. Als Wohnung zählt der Zensus dabei auch ein Einfamilienhaus, und im Durchschnitt ist eine Wohnung in Nieste 120,9 Quadratmeter groß, in Niestetal 101,8 und in Kaufungen 103,8 Quadratmeter.

Bauplätze und was auf einem Grundstück gebaut werden darf

Die Gemeinde Nieste bietet nach ihren Angaben mit Stand September 2026 im Neubaugebiet Endschlagsiedlung noch einen Bauplatz an, die Nummer 202 mit 502 Quadratmetern für 80.320 Euro, also 160 Euro je Quadratmeter. Die Endschlagsiedlung liegt nach Beschreibung der Gemeinde etwas außerhalb des Orts, umgeben von Wald. Im ganzen Landkreis wurde Wohnbauland in Zonen mit Bodenrichtwerten von 100 bis 149 Euro im Jahr 2025 im Durchschnitt für 150 Euro je Quadratmeter verkauft.

Ob für ein Grundstück ein Bebauungsplan gilt, zeigt das Geoportal, in dem die Gemeinde Nieste alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne zum Ansehen und Herunterladen bereitstellt. Gilt für ein Grundstück im bebauten Ort kein Bebauungsplan, muss sich ein Neubau oder Anbau in das einfügen, was in der näheren Umgebung schon steht, in der Art und im Maß der Nutzung, in der Bauweise und in der überbauten Fläche des Grundstücks. Zudem muss die Erschließung gesichert sein, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Lage in Nieste

Nieste hatte am 31. Dezember 2025 nach dem Hessischen Statistischen Landesamt 1.979 Einwohner und ist mit 4,1 Quadratkilometern die flächenmäßig kleinste der 421 hessischen Gemeinden. Seit 1978 trägt der Ort das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. In Nieste gibt es die Kindertagesstätte „Niester Zwerge“ mit 111 Plätzen für Kinder vom zehnten Lebensmonat bis zum Schuleintritt, geöffnet montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr, und die Grundschule liegt direkt am Kaufunger Wald. Im Ort gibt es ein Nahversorgungszentrum mit Lebensmittelmarkt, Bäckerei, Fleischerei und einer Filiale der Kasseler Sparkasse sowie eine Praxis für Allgemeinmedizin, einen Zahnarzt und eine Praxis für Physiotherapie.

Nach Kassel fahren Sie mit der Buslinie 34 des Nordhessischen Verkehrsverbunds bis zum Bahnhof Oberkaufungen und von dort mit der Straßenbahnlinie 4 über den Königsplatz bis zum Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe; der Bus fährt montags bis freitags vormittags halbstündlich. Die Buslinie 33 verbindet Nieste mit Staufenberg und Südniedersachsen. Mit dem Auto sind es nach einer Routenschätzung ohne Verkehr rund 20 Minuten bis zum Königsplatz. Die Ortsdurchfahrt, die Landesstraße 3237, wird voraussichtlich bis Ende 2026 saniert, und bis zum Ende der Bauzeit gelten für die Buslinien 33 und 34 Änderungen.

Ich lebe in Nieste und kenne die Straßen, die Nachbarschaften und das Vereinsleben aus meinem eigenen Alltag. Hier habe ich eine sanierte Doppelhaushälfte am Waldrand und eine Wohnung mit 65 Quadratmetern verkauft. Da Nieste direkt an der Grenze zu Niedersachsen liegt, betreue ich Kunden grenzübergreifend.

Kaufnebenkosten in Hessen

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6 Prozent, im benachbarten Niedersachsen 5 Prozent; maßgeblich ist allein, wo das Haus liegt, nicht, wo Sie bisher wohnen. Berechnet wird sie auf den Kaufpreis einschließlich weiterer Leistungen, die Sie dem Verkäufer im Vertrag zusätzlich zusagen, und fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung, also der Einigung über den Übergang des Eigentums, und der Eintragung ins Grundbuch trägt nach dem Gesetz der Käufer. Notar und Grundbuchamt berechnen sie nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, ausgehend vom Kaufpreis. Welche Tätigkeiten des Notars neben der Beurkundung anfallen, hängt vom Vertrag ab; die folgende Rechnung nimmt für einen Kaufpreis von 300.000 Euro, rund dem Niester Durchschnitt, den Vollzug und die Betreuung durch den Notar an.

PostenBetrag
Grunderwerbsteuer, 6 Prozent18.000,00 Euro
Notar: Beurkundung, Vollzug und Betreuung, mit 19 Prozent Umsatzsteuer2.266,95 Euro
Grundbuch: Eintragung des Eigentümers, Auflassungsvormerkung und ihre Löschung977,50 Euro
Zusammen21.244,45 Euro
Kaufnebenkosten bei einem angenommenen Kaufpreis von 300.000 Euro, ohne Maklerprovision, Grundschuld und Auslagen des Notars

Notar und Grundbuch machen bei diesem Preis zusammen rund 1,1 Prozent aus, alle Posten zusammen rund 7,1 Prozent. Nicht enthalten sind die Kosten der Grundschuld, wenn Sie den Kauf finanzieren, die Auslagen des Notars und, wenn ein Makler beteiligt ist, Ihr Anteil an der Provision.

Kaufen Sie in Hessen eine Wohnimmobilie für die eigene Nutzung und haben Sie zuvor keine Immobilie besessen, auch keine geerbte oder geschenkte, können Sie über das Kundenportal der WIBank das Hessengeld beantragen. Es beträgt 10.000 Euro je Käufer, höchstens 20.000 Euro, und 5.000 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit einzieht. Begrenzt ist es auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer, und ausgezahlt wird es in zehn gleichen Jahresraten. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro erhält ein Paar daher höchstens 18.000 Euro, also 1.800 Euro im Jahr, auch wenn Kinder mit einziehen. Beantragen können Sie es erst, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt ist. Das Hessengeld gilt auch für den Kauf eines Baugrundstücks, wenn Sie darauf für sich selbst bauen.

Maklerprovision beim Kauf

Für den Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher gelten besondere Regeln. Der Maklervertrag bedarf der Textform, eine E-Mail genügt. Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, tragen Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, können Sie sich höchstens zu demselben Betrag verpflichten, den der Verkäufer selbst zahlt, und Ihr Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat. Wie hoch Ihr Anteil ist, ergibt sich aus Ihrem Maklervertrag oder, wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat, aus der Vereinbarung, mit der Sie sich zur Zahlung verpflichten. Beim Kauf eines Baugrundstücks gelten diese Regeln nicht zwingend.

Laufende Kosten und Beiträge der Gemeinde

Für die Grundsteuer auf Grundstücke hat die Gemeinde Nieste ab 2025 einen Hebesatz von 750 Prozent festgesetzt, der auch 2026 gilt. Wie hoch die Grundsteuer für ein bestimmtes Haus ist, steht im Grundsteuerbescheid; lassen Sie ihn sich vom Verkäufer zeigen.

Für den Um- oder Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Nieste nach ihrer Straßenbeitragssatzung einmalige Beiträge. Einen Teil des Aufwands trägt die Gemeinde selbst, und zwar 25 Prozent bei einer Straße, die überwiegend den Anliegern dient, 50 Prozent bei überwiegend innerörtlichem Verkehr und 75 Prozent bei überwiegend Durchgangsverkehr; den übrigen Aufwand tragen die beitragspflichtigen Eigentümer. Beitragspflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids. Wird der Bescheid erst bekannt gegeben, wenn Sie bereits als Eigentümer eingetragen sind, zahlen Sie den Beitrag, auch wenn die Arbeiten vorher stattfanden, und bis er bezahlt ist, haftet das Grundstück dafür. Fragen Sie daher vor dem Kauf bei der Gemeinde nach, ob an der Straße des Hauses eine Maßnahme geplant ist oder abgerechnet werden soll.

Was Sie vor dem Kauf eines älteren Hauses in Nieste prüfen

Das Denkmalverzeichnis des Landes führt den alten Ortskern von Nieste als Gesamtanlage „historischer Ortskern“. Eine Gesamtanlage ist nach dem Denkmalschutzgesetz selbst ein Kulturdenkmal, das den Ortskern als Ganzes schützt, auch wenn nicht jedes Haus darin für sich ein Kulturdenkmal ist; daneben verzeichnet das Land einzelne Kulturdenkmäler. Für Nieste nennt das Verzeichnis 37 einzelne Kulturdenkmäler und 61 Gebäude, die zur Gesamtanlage gehören, vor allem in der Witzenhäuser Straße, der Bergstraße, der Kasseler Straße und der Kaufunger Straße. Das Online-Verzeichnis dient nur der ersten Information, und auch ein Haus, das dort nicht verzeichnet ist, kann ein Denkmal sein. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Ein Kulturdenkmal umzugestalten oder instand zu setzen, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, und diese Pflicht gilt bisher auch für Maßnahmen in einer Gesamtanlage. Ab dem 1. Januar 2027 brauchen Sie für ein Haus in einer Gesamtanlage nur noch dann eine Genehmigung, wenn eine Maßnahme das äußere Erscheinungsbild oder die für den Erhalt des Denkmals erforderliche Substanz betrifft.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet gibt es im Ort Nieste nach den Karten des Landes nicht; das Überschwemmungsgebiet des Bachs Nieste liegt flussabwärts. Anders verhält es sich bei Starkregen. Der Starkregen-Hinweis-Index des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie verbindet, wie häufig Starkregen gefallen ist, mit dem Anteil versiegelter und überflutungsgefährdeter Flächen, und für die Fläche von einem Quadratkilometer über dem Ortskern ergibt er die höchste seiner vier Stufen. Für ein einzelnes Grundstück sagt dieses grobe Raster nichts. Für Nieste stellt das Landesamt jedoch Fließpfadkarten zum Herunterladen bereit, auf denen Sie vor dem Kauf nachsehen können, welchen Weg das Wasser bei Starkregen am Grundstück nimmt.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, um auf einem anderen Grundstück ein Bauvorhaben oder eine erweiterte Nutzung zu ermöglichen. Baulasten führt die Bauaufsicht in einem eigenen Verzeichnis, dem Baulastenverzeichnis, und sie bleiben bestehen, wenn das Grundstück verkauft wird. Für Nieste führt es die Bauaufsicht des Landkreises Kassel. Als Kaufinteressent haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, die Sie über den Online-Service des Landkreises für 22 Euro je Flurstück erhalten.

Spätestens bei der Besichtigung muss Ihnen der Verkäufer einen Energieausweis vorlegen, nach dem Kauf erhalten Sie ihn. Kaufen Sie ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen, sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch zum Energieausweis zu führen, sofern es unentgeltlich angeboten wird. Für ein Baudenkmal, nach dem Gesetz ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine geschützte Gebäudemehrheit, gelten diese Pflichten zum Energieausweis nicht. Ist die oberste Geschossdecke eines Hauses nicht ausreichend gedämmt, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz, sie oder das Dach darüber zu dämmen; dasselbe gilt für bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Für ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen, in dem der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat, gelten diese Pflichten erst nach dem ersten Eigentümerwechsel seit diesem Tag, und der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, sie zu erfüllen. Bewohnen Sie ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen selbst, entfällt die Pflicht zur Dämmung der Decke, soweit sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch die Einsparung erwirtschaften lassen. Was das für ein bestimmtes Haus bedeutet, klärt ein Energieberater.

Der Ablauf vom Angebot bis zum Grundbuch

  1. Bei der Besichtigung, etwa eines meiner aktuellen Angebote, wird Ihnen in der Regel der Energieausweis vorgelegt. Die Prüfungen aus dem vorigen Abschnitt erledigen Sie vor dem Notartermin, und um einen aktuellen Grundbuchauszug bitten Sie den Verkäufer, denn Einsicht in das Grundbuch erhalten nur Personen mit einem berechtigten Interesse, etwa der Eigentümer oder ein Notar.
  2. Verkäufer, die ich berate, erwarten vor dem Notartermin eine Finanzierungszusage Ihrer Bank, die sich auf das bestimmte Haus bezieht; ein allgemeiner Bonitätsnachweis genügt dafür nicht. Was zur Finanzierung gehört, klären Sie mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungsberater.
  3. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Kaufen Sie als Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer, etwa einem Bauträger, soll Ihnen der Notar den Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen.
  4. Nach der Beurkundung wird für Sie eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Sie schützt Sie davor, dass der Verkäufer das Grundstück danach noch an einen anderen überträgt oder zu Ihrem Nachteil belastet.
  5. Den Kaufpreis zahlen Sie erst, wenn der Notar Ihnen mitteilt, dass er fällig ist: wenn die Vormerkung eingetragen ist, die nötigen Genehmigungen vorliegen, die Löschung bestehender Grundschulden gesichert ist und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.
  6. Ist die Grunderwerbsteuer bezahlt und liegt die Bescheinigung des Finanzamts vor, trägt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Kassel, das für Nieste zuständig ist, Sie als Eigentümer ein.

Für Eigentümer in Nieste: die Schätzung des Ortsgerichts

Hat das Finanzamt für ein Haus in Nieste einen höheren Wert angesetzt, als das Haus tatsächlich wert ist, etwa wenn Sie es Ihren Kindern überschreiben, kann eine Schätzung des Ortsgerichts als Nachweis des niedrigeren Werts dienen; ob es sie anerkennt, entscheidet das Finanzamt. Ortsgerichte sind in Hessen Hilfsbehörden der Justiz, deren Mitglieder als Ehrenbeamte tätig sind. Eine Schätzung des Ortsgerichts gilt nach dem hessischen Ortsgerichtsgesetz als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind.

Das Ortsgericht schätzt auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde, und zwar nur Grundstücke in seinem eigenen Bezirk. Für Häuser in Nieste ist das Ortsgericht Nieste zuständig, dessen Vorsteher ich bin. Die Schätzung nimmt das Ortsgericht in der Besetzung mit dem Ortsgerichtsvorsteher und zwei Ortsgerichtsschöffen vor, und die drei entscheiden mit Stimmenmehrheit. In Nieste sehe ich mir das Haus dafür gemeinsam mit den beiden Schöffen bei einer Begehung an. Die Schätzungsurkunde soll die Größe und den Bodenwert, die Bauart und den Wert der Gebäude, den Wert besonderer Einrichtungen und den Gesamtwert enthalten. Für die Schätzung erhebt das Ortsgericht eine Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes. Für ein Haus außerhalb von Nieste ist das Ortsgericht zuständig, in dessen Bezirk es liegt; wen Sie dort ansprechen, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Haben Sie ein Haus geerbt, erläutere ich auf der Seite zum geerbten Haus, welche Wege Ihnen offenstehen. Wie ich bei einer Immobilienbewertung vorgehe, beschreibe ich auf der Seite zur Immobilienbewertung.

Was Ihr Haus heute am Markt wert ist, sage ich Ihnen nach einer Besichtigung.

Häufige Fragen zu Immobilien in Nieste

Was kostet ein Haus in Nieste?

Nach dem Immobilienmarktbericht 2026 wurden in Nieste im Jahr 2025 sechs freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser für durchschnittlich 299.000 Euro verkauft. Für ein einzelnes Haus ergibt der Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses einen genaueren Anhaltspunkt, bei 140 Quadratmetern Wohnfläche, 700 Quadratmetern Grundstück und dem Baujahr 1975 bis 1984 rechnerisch 310.380 Euro, mit einer Genauigkeit von plus oder minus 20 Prozent.

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Nieste?

Zum Stichtag 1. Januar 2026 liegen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Nieste zwischen 70 und 130 Euro je Quadratmeter, für gemischte Bauflächen bei 115 Euro.

Gibt es in Nieste Bauplätze?

Die Gemeinde bietet im Neubaugebiet Endschlagsiedlung nach ihren Angaben noch einen Bauplatz mit 502 Quadratmetern für 80.320 Euro an.

Gibt es in Nieste Eigentumswohnungen?

Eigentumswohnungen sind in Nieste selten. Nur 16 Gebäude gehören einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, und 2025 wurden drei Wohnungen oder Teileigentumseinheiten verkauft.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Hessen?

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 Prozent des Kaufpreises, Notar und Grundbuch kosten zusammen rund 1 Prozent. Bei 300.000 Euro sind das zusammen 21.244,45 Euro, ohne Maklerprovision, Grundschuld und Auslagen des Notars.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Ihren eigenen Fall klären Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Notar.

Beratung beim Hauskauf in Nieste

Kommt eines meiner Angebote für Sie infrage, spreche ich zunächst am Telefon mit Ihnen und vereinbare anschließend einen Termin zur Besichtigung. Suchen Sie ein Haus, das noch nicht unter meinen Angeboten ist, sagen Sie mir, wonach Sie suchen.

Sie erreichen mich von Montag bis Samstag auch direkt unter 0175 172 0920.