Haus verkaufen für das Pflegeheim: Was Angehörige klären sollten
Zieht Ihre Mutter oder Ihr Vater in ein Pflegeheim, muss das Haus nicht sofort verkauft werden. Das Sozialamt verlangt erst dann, dass der Wert des Hauses für das Heim eingesetzt wird, wenn Rente, Pflegekasse und Erspartes die Heimkosten nicht mehr decken und deshalb Hilfe zur Pflege beantragt wird, also Sozialhilfe für Pflegebedürftige. Auch dann bleibt das Haus geschützt, solange der Ehepartner weiter darin wohnt und es angemessen ist. Kann ein Haus, das eingesetzt werden muss, nicht sofort verkauft werden, zahlt das Sozialamt die Hilfe in der Regel zunächst als Darlehen.
Bevor ein Verkauf möglich ist, muss feststehen, wer den Kaufvertrag unterschreiben darf. Kann Ihre Mutter oder Ihr Vater das nicht mehr selbst, braucht ein Kind eine Vorsorgevollmacht, die mindestens öffentlich beglaubigt ist. Fehlt sie, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, und der Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn das Gericht ihn genehmigt hat. Für die Heimkosten selbst müssen Kinder nur aufkommen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

In Hessen zahlen Bewohner im ersten Jahr im Durchschnitt 3.431 Euro im Monat selbst. Hat eine alleinstehende Mutter 1.500 Euro Rente und 40.000 Euro gespart, ist ihr Erspartes deshalb nach rund 16 Monaten bis auf die 10.000 Euro aufgebraucht, die sie behalten darf.
Von Daniel Matzdorf · Stand: Oktober 2026
Was Angehörige in welcher Reihenfolge klären
01
Kosten und Antrag
Rechnen Sie Rente und Erspartes gegen den Eigenanteil des Heims. Zeichnet sich ab, dass das Geld nicht reicht, stellen Sie früh den Antrag auf Hilfe zur Pflege, denn das Sozialamt zahlt nicht rückwirkend.
02
Bewohner des Hauses
Klären Sie, wer nach dem Umzug noch im Haus wohnt, denn davon hängt ab, ob das Sozialamt den Einsatz des Hauses verlangen kann.
03
Unterschrift unter den Kaufvertrag
Prüfen Sie, ob eine Vorsorgevollmacht in beglaubigter Form vorliegt. Fehlt sie und kann Ihre Mutter oder Ihr Vater noch selbst entscheiden, lassen Sie die Vollmacht jetzt erteilen und beglaubigen, denn später bleibt nur der Weg über einen Betreuer und das Betreuungsgericht.
04
Das leere Haus
Teilen Sie der Wohngebäudeversicherung mit, dass das Haus nicht mehr bewohnt wird, und lassen Sie es regelmäßig kontrollieren.
05
Wert und Steuer
Lassen Sie den Wert ermitteln, bevor die Familie über den Verkauf entscheidet, und klären Sie bei einem Haus, das innerhalb der letzten zehn Jahre gekauft wurde, die Steuer.
Wann das Haus für das Pflegeheim eingesetzt werden muss
Für einen Heimplatz zahlt zuerst die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, und den Eigenanteil, der danach bleibt, tragen die Eltern selbst aus Rente und Erspartem. Erst wenn dieses Geld nicht mehr reicht, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag als Hilfe zur Pflege.
Bevor es zahlt, prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen. Einzusetzen ist nach dem Gesetz das gesamte verwertbare Vermögen, und dazu gehört grundsätzlich auch das Haus, dessen Wert dann die Heimkosten decken muss. Behalten darf eine alleinstehende Person 10.000 Euro, ein Ehepaar 20.000 Euro. Dieser Schonbetrag gehört, wie das geschützte Haus, zum sogenannten Schonvermögen.
Die Hilfe zur Pflege setzt erst ein, wenn das Sozialamt von dem Bedarf erfährt, und wird nicht für die Vergangenheit gezahlt. Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe an dem Ort, an dem Ihre Mutter oder Ihr Vater beim Einzug ins Heim oder zuletzt in den zwei Monaten davor gewohnt hat, auch wenn das Heim in einer anderen Stadt liegt.
Wann das Haus geschützt bleibt
Das Sozialamt kann den Einsatz des Hauses nicht verlangen, solange der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft weiter darin wohnt. Dasselbe gilt für minderjährige, unverheiratete Kinder. Ein erwachsenes Kind gehört nicht zu diesen Personen.
Geschützt ist das Haus zudem nur, wenn es angemessen ist. Das Sozialamt beurteilt das nach der Zahl der Bewohner, ihrem Wohnbedarf, der Größe von Haus und Grundstück, dem Zuschnitt, der Ausstattung und dem Wert. Eine feste Quadratmeterzahl nennt das Gesetz nicht.
Bleibt der Ehepartner im Haus, muss ihm so viel Geld bleiben, dass er seine eigenen Kosten weiter bestreiten kann; was angemessen ist, prüft das Sozialamt im Einzelfall. Unabhängig davon darf das Sozialamt den Einsatz des Hauses nicht verlangen, soweit er für die Eltern und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde.
Was ein Platz im Pflegeheim in Hessen kostet
Der Eigenanteil im Heim setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Anteil an den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten des Heims. Die Pflegekasse zahlt für die Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 zwischen 805 und 2.096 Euro im Monat. Auf den Anteil an den Pflegekosten, der danach bleibt, gibt sie einen Zuschlag, der mit der Wohndauer steigt: im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gilt der Zuschlag nicht.
Wie stark der Eigenanteil dadurch mit der Wohndauer sinkt, zeigt die Auswertung der Ersatzkassen für Hessen.
| Wohndauer im Heim | Eigenanteil je Monat |
|---|---|
| bis 12 Monate | 3.431 Euro |
| mehr als 12 Monate | 3.096 Euro |
| mehr als 24 Monate | 2.650 Euro |
| mehr als 36 Monate | 2.091 Euro |
Die Kosten unterscheiden sich von Heim zu Heim. Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 denselben Anteil an den Pflegekosten; nur der Zuschlag der Pflegekasse senkt ihn mit der Wohndauer. Für Ihre eigene Rechnung zählt daher der Betrag des Heims, in dem Ihre Mutter oder Ihr Vater lebt.
Rechenbeispiel: wie lange das Ersparte reicht
Angenommen, Ihre Mutter ist verwitwet, erhält 1.500 Euro Rente im Monat und hat 40.000 Euro gespart. Bei einem Eigenanteil von 3.431 Euro fehlen im ersten Jahr jeden Monat 1.931 Euro, zusammen 23.172 Euro. Vom Ersparten setzt sie alles ein, was über dem Schonbetrag von 10.000 Euro liegt, also 30.000 Euro, und nach dem ersten Jahr sind davon noch 6.828 Euro übrig.
Ab dem 13. Monat sinkt der Eigenanteil auf 3.096 Euro und die monatliche Lücke auf 1.596 Euro, und das restliche Geld reicht noch gut vier Monate. Nach rund 16 Monaten ist das Ersparte bis auf den Schonbetrag verbraucht. Da niemand mehr im Haus wohnt, muss es dann eingesetzt werden; bis dahin hat die Familie Zeit, die Vollmacht zu klären und über das Haus zu entscheiden. Die Rechnung berücksichtigt nur die Rente und den durchschnittlichen Eigenanteil in Hessen; setzen Sie für Ihre eigene Rechnung die Rente, das Ersparte und den Eigenanteil des Heims ein.
Was das Haus Ihrer Eltern zu den Heimkosten beitragen kann, zeigt eine Bewertung, die ich für Sie erstelle.
Elternunterhalt: wann Kinder für das Pflegeheim zahlen
Reichen Einkommen und Vermögen der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt die Kinder nur dann zum Unterhalt heranziehen, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt. Dazu zählen alle Einkünfte im Sinne des Steuerrechts, vor allem Lohn oder Gehalt und Gewinne aus einer selbständigen Tätigkeit. Gezählt wird nur das Einkommen des Kindes selbst, nicht das seines Ehepartners, und solange es unter der Grenze liegt, spielt auch das Vermögen des Kindes keine Rolle. Haben Sie Geschwister, zahlt nur das Kind, dessen eigenes Einkommen über der Grenze liegt, und Enkelkinder zieht das Sozialamt nicht heran.
Das Haus vorher an die Kinder überschreiben
Haben die Eltern das Haus einem Kind geschenkt und können sie später ihren Unterhalt nicht mehr bestreiten, dürfen sie das Geschenk zurückfordern. Das Sozialamt kann diese Rückforderung an Stelle der Eltern übernehmen und das Geschenk vom Kind zurückverlangen, und das betrifft auch ein verschenktes Haus. Das beschenkte Kind kann die Herausgabe abwenden, indem es den Betrag zahlt, der für den Unterhalt nötig ist.
Ausgeschlossen ist die Rückforderung, wenn zwischen der Übertragung des Hauses und dem Zeitpunkt, an dem das Geld nicht mehr reicht, zehn Jahre vergangen sind. Eine Schenkung kurz vor dem Umzug ins Heim schützt das Haus deshalb nicht vor dem Sozialamt. Ob ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch, den sich die Eltern bei der Schenkung vorbehalten haben, am Beginn dieser zehn Jahre etwas ändert, klären Sie mit einem Notar oder einem Fachanwalt.
Wohnungsrecht oder Nießbrauch beim Umzug ins Heim
Manche Eltern haben das Haus schon früher an die Kinder übertragen und sich dabei ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Beim Umzug ins Pflegeheim unterscheiden sich die beiden Rechte erheblich. Das Wohnungsrecht erlaubt den Eltern, selbst im Haus zu wohnen; vermieten dürfen sie es nur, wenn der Eigentümer das gestattet.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs besteht das Wohnungsrecht trotz des Umzugs ins Heim fort. Regelt der Vertrag den Umzug ins Heim nicht, muss der Eigentümer nach diesem Urteil die Wohnung in der Regel weder vermieten noch ihre Vermietung erlauben, sodass das Haus leer stehen kann, ohne etwas zu den Heimkosten beizutragen. Mit einem Nießbrauch dürfen die Eltern das Haus dagegen vermieten, und die Miete zählt als Einkommen, das in die Heimkosten fließt.
Wer das Haus verkaufen darf
Solange Ihre Mutter oder Ihr Vater noch selbst entscheiden kann, unterschreibt sie oder er den Kaufvertrag oder erteilt einem Kind eine Vollmacht. Kinder und Ehepartner dürfen das Haus nicht schon deshalb verkaufen, weil sie zur Familie gehören, denn das gesetzliche Vertretungsrecht unter Ehegatten gilt nur für Fragen der Gesundheit.
Die Vollmacht muss den Verkauf des Hauses abdecken, und eine einfache schriftliche Vollmacht genügt dafür nicht, weil das Grundbuchamt sie mindestens in öffentlich beglaubigter Form verlangt. Bei der Beglaubigung bestätigt ein Notar oder die Betreuungsbehörde die Unterschrift, und in Hessen kann auch das Ortsgericht die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht beglaubigen. Erteilen und beglaubigen lassen können die Eltern die Vollmacht nur, solange sie noch selbst entscheiden können.
Liegt keine solche Vollmacht vor und kann Ihre Mutter oder Ihr Vater die eigenen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Der Betreuer braucht für den Verkauf des Hauses die Genehmigung des Betreuungsgerichts, und dasselbe gilt, wenn er das bisher selbst bewohnte Haus vermieten möchte. Schließt er den Kaufvertrag vor der Genehmigung, wird der Vertrag erst wirksam, wenn das Gericht ihn nachträglich genehmigt. Rechnen Sie diesen Schritt in den Zeitplan des Verkaufs ein.
Ist geklärt, wer den Kaufvertrag unterschreiben darf, plane ich mit Ihnen den Ablauf des Verkaufs.
Verkaufen, vermieten oder vorerst behalten
Verkaufen
Der Erlös steht dem Elternteil zu, dem das Haus gehört. Er zählt zum Vermögen und deckt den Eigenanteil im Heim, bis nur noch der Schonbetrag übrig ist; erst dann kann das Sozialamt den fehlenden Betrag als Hilfe zur Pflege übernehmen. Wohnt der Ehepartner noch im Haus, entfällt der Schutz des Hauses nach Angaben der Verbraucherzentrale, sobald ein Verkauf beabsichtigt ist, und das Sozialamt kann dann verlangen, dass sein Wert für das Heim eingesetzt wird.
Vermieten
Wird das Haus vermietet, zählen die Mieteinnahmen als Einkommen der Eltern und fließen in die Heimkosten. Geschützt ist ein vermietetes Haus dadurch nicht, denn geschützt ist nur das Haus, in dem der Ehepartner oder eine der anderen genannten Personen wohnt.
Wenn das Haus nicht sofort verkauft werden kann
Muss das Haus eingesetzt werden und ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege in der Regel als Darlehen; dasselbe gilt, wenn ein sofortiger Verkauf eine Härte bedeuten würde. Die Familie gewinnt so Zeit für einen Verkauf ohne Druck, das Darlehen bleibt jedoch zurückzuzahlen. Das Sozialamt kann verlangen, dass die Rückzahlung abgesichert wird; nach Angaben der Verbraucherzentrale wird dafür eine Grundschuld in entsprechender Höhe auf dem Haus eingetragen, die dem Sozialamt die Rückzahlung aus dem Wert des Hauses sichert.
Das leere Haus
Steht das Haus leer, kann das nach den Musterbedingungen der Versicherer eine Gefahrerhöhung sein, die der Wohngebäudeversicherung unverzüglich gemeldet werden muss. Lassen Sie ein Haus, das nicht mehr genutzt wird, regelmäßig kontrollieren, sperren Sie das Wasser ab und entleeren Sie die Leitungen; damit entfällt nach den Musterbedingungen auch die Pflicht, es in der kalten Jahreszeit zu beheizen. Werden diese Pflichten verletzt, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, regelt der Versicherungsvertrag für das Haus, und welche Pflichten als Eigentümer etwa für den Winterdienst bestehen, erfahren Sie bei der Gemeinde.
Möchten Sie zunächst nur über einen möglichen Verkauf sprechen, erreichen Sie mich von Montag bis Samstag persönlich.
Steuer beim Verkauf des Elternhauses
Einkommensteuer fällt auf den Gewinn aus dem Verkauf nur an, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Hauses nicht mehr als zehn Jahre liegen. Haben die Eltern das Haus geschenkt bekommen, zählt dabei der Kauf durch den früheren Eigentümer. Auch innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Eltern das Haus seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor. Wurde das Haus innerhalb der zehn Jahre gekauft und lebt Ihre Mutter oder Ihr Vater bereits im Heim, fragen Sie vor dem Verkaufstermin einen Steuerberater, ob die Steuerfreiheit noch gilt.
Wert und Verkauf, wenn die Familie nicht am Ort wohnt
Bevor die Familie entscheidet, ob sie das Haus wegen des Pflegeheims verkauft, sollte sie wissen, was es heute wert ist. Bei einer Immobilienbewertung besichtige ich das Haus und erläutere Ihnen, welcher Preis heute erzielbar ist. In Hessen kann auch das für das Haus zuständige Ortsgericht den Wert amtlich schätzen; welches das ist, erfahren Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ein zu hoher Angebotspreis führt nach meiner Erfahrung zu sehr wenigen Anfragen und Besichtigungen, und das Haus bleibt lange am Markt. Bei einem Verkauf, den ich begleitet habe, wohnte einer von drei Erben in Frankfurt und erwartete einen Preis, wie er in seiner Region üblich ist. Nach langen Gesprächen einigten sich alle auf einen Angebotspreis, und ich konnte das Haus gut verkaufen.
Wohnen Sie und Ihre Geschwister nicht in Nordhessen, setze ich mich zu Beginn mit Ihnen vor Ort zusammen und bespreche die weiteren Schritte in Ihrem Tempo. Danach erreichen Sie mich per Telefon oder WhatsApp. Sind mehrere Geschwister beteiligt, übernehme ich auf Wunsch die Abstimmung mit allen, auch wenn sie über Anwälte läuft, und den kompletten Verkauf des Hauses.
Häufige Fragen zum Hausverkauf für das Pflegeheim
Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim komme?
Ein Verkauf wird erst nötig, wenn Rente, Pflegekasse und Erspartes die Heimkosten nicht mehr decken und Hilfe zur Pflege beantragt wird. Wohnt der Ehepartner weiter im eigenen Haus und ist es angemessen, bleibt es geschützt.
Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim?
Eine alleinstehende Person darf 10.000 Euro Erspartes behalten, ein Ehepaar 20.000 Euro.
Wie weit zurück prüft das Sozialamt Schenkungen?
Das Sozialamt kann ein Geschenk der Eltern zurückfordern, wenn zwischen seiner Übertragung und dem Zeitpunkt, an dem ihr Geld nicht mehr reicht, weniger als zehn Jahre liegen.
Was kostet ein Pflegeheim in Hessen im Monat?
Im ersten Jahr zahlen Bewohner in Hessen im Durchschnitt 3.431 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr durchschnittlich 2.091 Euro.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bewertung und Verkauf des Elternhauses
Ob das Haus der Eltern verkauft, vermietet oder vorerst behalten wird, entscheidet Ihre Familie. Was es heute wert ist, ermittle ich vorher bei einem Termin im Haus. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, übernehme ich ihn in Ihrem Tempo, auch wenn Sie selbst nicht in Nordhessen wohnen.
Die Ersteinschätzung über den Rechner und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen mich auch direkt unter 0175 172 0920.